Die Sucht- und Drogenberatungsstelle des SuchtHilfeZentrums Flensburg ist eine durch die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen autorisierte ambulante Rehabilitationseinrichtung.
Mit der ambulanten Rehabilitation können suchtkranke Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr ihre Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenprobleme überwinden und dabei in ihrem gewohnten sozialen Umfeld bleiben.
Die ambulante Weiterbehandlung ist ein Angebot für Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige, die im Anschluss an eine stationäre Therapie weitere therapeutische Unterstützung benötigen.
In der ambulanten Nachsorge erhalten Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung individuelle persönliche Unterstützung.
Die Kosten werden durch die Deutsche Rentenversicherung oder Krankenkasse getragen. Die entsprechenden Anträge bei der ambulanten Rehabilitation stellen wir. Bei der ambulanten Weiterbehandlung und der Nachsorge erfolgt die Antragstellung in der Regel durch die vorbehandelnde Klinik.
Unsere Arbeitsprozesse steuern wir über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach deQus (Deutsche Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V.). Hier finden Sie unser Zertifikat.